Ordination
Facharztzentrum Votivpark
Garnisongasse 7/13
1090 Wien
U2 Schottentor
Straßenbahn Landesgerichtsstraße (43, 44), Schwarzspanierstraße (37, 38, 40, 41, 42)
Auto Otto-Wagnerplatz-Tiefgarage (ca. 200m), Votiv-Garage (ca. 500m)
Termine
Wichtiges zur Terminvereinbarung
Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, welche Untersuchungen notwendig sind (sofern Sie das wissen!). Sollten Sie eine Zuweisung zu einer der angebotenen Untersuchungen haben, würde ich Sie ersuchen, die Zuweisungsdiagnose anzugeben, damit ich genügend Zeit für Sie einplanen kann.
Nehmen Sie beim ersten Termin bitte auch alle relevanten Befunde (MRT, CCT, Labor, etc.) mit. Als Wahlarzt kann ich auf ELGA nicht zugreifen!
Weiters bitte ich Sie, im Falle einer Verhinderung 1-2 Werktage vorher telefonisch oder per e-mail abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann.
Für Hausbesuche kontaktieren Sie mich bitte unter ordination@neurostingl.at. Geben Sie Ihre Telefonnummer an, ich werde Sie dann so bald wie möglich zurückrufen. Hausbesuche sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Raum Wien möglich.
Vielen Dank!
Wahlarzt
Als Wahlarzt bin ich vertraglich an keine Krankenkasse gebunden. Für Sie bedeutet das, dass Sie keine Überweisung, keinen Krankenschein und keine E-card benötigen.
Als Wahlarzt unterliege ich auch keinen durch Krankenkassen auferlegten Beschränkungen. Dadurch wird ein zeitlich entspanntes Eingehen auf Ihre individuellen Probleme und Wünsche möglich.
Sie erhalten im Anschluss an den Termin eine Honorarnote, die Sie persönlich oder per Post bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Abrechnung der Krankenkassen erfolgt quartals- oder monatsweise. Normalerweise können Sie mit einer Rückerstattung von bis zu 80% des von der Kasse festgelegten Kassentarifs – nicht aber der bezahlten Summe! – rechnen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen haben, erstattet diese üblicherweise den dann noch bestehenden Differenzbetrag zumindest teilweise.
Rezepte, die Sie in meiner Ordination erhalten, werden in Apotheken üblicherweise wie Kassenrezepte akzeptiert. Überweisungen zu anderen Kassenärzten müssen von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, Ihnen entstehen hierdurch aber keine Kosten.