
Ordination
CerePrax
Grenzgasse 4-6/1/17
1150 Wien
U3/U6 Westbahnhof (ca. 800m)
Straßenbahn Mariahilferstraße/Geibelgasse (52, 60; ca. 150m)
Autobus Grenzgasse (12A; ca. 100m)
Auto Wipark Garage Viktoriagasse (ca. 300m), Schwendermarkt Garage (ca. 650m)
Termine
Wichtiges zur Terminvereinbarung
Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, welche Untersuchungen notwendig sind (sofern Sie das wissen!). Sollten Sie eine Zuweisung zu einer der angebotenen Untersuchungen haben, würde ich Sie ersuchen, die Zuweisungsdiagnose anzugeben, damit ich genügend Zeit für Sie einplanen kann.
Nehmen Sie beim ersten Termin bitte auch alle relevanten Befunde (MRT, CCT, Labor, etc.) mit.
Weiters bitte ich Sie, im Falle einer Verhinderung 1-2 Werktage vorher telefonisch oder per e-mail abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann.
Hausbesuche können leider nur mehr in Ausnahmefällen angeboten werden. Kontaktieren Sie mich diesbezüglich bitte unter ordination@neurostingl.at.
Vielen Dank!
Wahlarzt
Als Wahlarzt bin ich vertraglich an keine Krankenkasse gebunden. Für Sie bedeutet das, dass Sie keine Überweisung benötigen. Das Stecken der E-Card ist aber auch für Wahlärzte seit Anfang 2026 verpflichtend.
Sie erhalten im Anschluss an den Termin eine Honorarnote, die ich für die meisten Krankenkassen nach Bezahlung direkt zur Rückerstattung übermitteln kann. Normalerweise können Sie mit einer Rückerstattung von bis zu 80% des von der Kasse festgelegten Kassentarifs – nicht aber der bezahlten Summe! – rechnen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen haben, erstattet diese üblicherweise den dann noch bestehenden Differenzbetrag zumindest teilweise.
Rezepte, die Sie in meiner Ordination erhalten, werden wie Kassenrezepte akzeptiert. Das Erstellen von E-Rezepten ist möglich. Dazu muss entweder 1x/Quartal die E-Card in meiner Ordination gesteckt oder 1x/Quartal eine E-Berechtigung erteilt werden. Details dazu finden Sie auf chipkarte.at. Wenn eine Übermittlung von Rezepten nur postalisch möglich sein sollte, muss ich dafür einen Unkostenbeitrag von €15/Quartal berechnen.
