Retz

Ärztezentrum Weinviertel

Standort Retz

Ärztezentrum Weinviertel
Kremserstraße 17
2070 Retz

Termine

Ordinationszeiten

Donnerstag 8:30-17:30

Alle 14 Tage

02942/30601

Montag bis Freitag, 8-18 Uhr

Wichtiges zur Terminvereinbarung

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, welche Untersuchungen notwendig sind (sofern Sie das wissen!). Sollten Sie eine Zuweisung zu einer der angebotenen Untersuchungen haben, würde ich Sie ersuchen, die Zuweisungsdiagnose anzugeben, damit ich genügend Zeit für Sie einplanen kann.

Nehmen Sie beim ersten Termin bitte auch alle relevanten Befunde (MRT, CCT, Labor, etc.) mit. Als Wahlarzt kann ich auf ELGA nicht zugreifen!

Weiters bitte ich Sie, im Falle einer Verhinderung 1-2 Werktage vorher telefonisch oder per e-mail abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann.

Vielen Dank!

Honorare

Erstordination à 45 Minuten €150. Falls eine oder mehrere Zusatzuntersuchungen notwendig sind (NLG, EMG, Nervensonographie, Carotis-Sonographie) werden €20 zusätzlich verrechnet.

Kontrolle zur gleichen Fragestellung à 30 Minuten €100

Kontrolle mit Untersuchung (ENG/EMG/Ultraschall) €150

Befunde/Atteste ohne begleitendes Gespräch je nach Aufwand bis €50

 

Die Bezahlung ist bar oder per Überweisung möglich.

Wahlarzt

Als Wahlarzt bin ich vertraglich an keine Krankenkasse gebunden. Für Sie bedeutet das, dass Sie keine Überweisung, keinen Krankenschein und keine E-card benötigen.

Als Wahlarzt unterliege ich auch keinen durch Krankenkassen auferlegten Beschränkungen. Dadurch wird ein zeitlich entspanntes Eingehen auf Ihre individuellen Probleme und Wünsche möglich.

Sie erhalten im Anschluss an den Termin eine Honorarnote, die Sie persönlich oder per Post bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Abrechnung der Krankenkassen erfolgt quartals- oder monatsweise. Normalerweise können Sie mit einer Rückerstattung von bis zu 80% des von der Kasse festgelegten Kassentarifs – nicht aber der bezahlten Summe! – rechnen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen haben, erstattet diese üblicherweise den dann noch bestehenden Differenzbetrag zumindest teilweise.

Rezepte, die Sie in meiner Ordination erhalten, werden in Apotheken üblicherweise wie Kassenrezepte akzeptiert. Überweisungen zu anderen Kassenärzten müssen von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, Ihnen entstehen hierdurch aber keine Kosten.